Entgeltumwandlung mit der Direktversicherung
Entgeltumwandlung mit der Direktversicherung
Aktuelle Umfragen unter Arbeitnehmern haben deutlich gezeigt: Immer mehr Menschen wünschen sich von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung*. Denn es wird immer klarer, dass die gesetzliche Rente bei weitem nicht ausreichen wird, den eigenen Lebensstandard im Alter zu sichern. Kommen Sie angesichts des immer größeren Fachkräftemangels diesem Wunsch nach, und sorgen Sie für eine zusätzliche Absicherung. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken.
Meine Empfehlung: Eine Direktversicherung der Condor. Egal, ob der Fokus auf klassischer Garantie, einem hohen Fondsinvestment oder einem Mix aus beidem liegt, die Condor bietet jedem den passenden Tarif.
(*Quelle: Bitkom Research „Was sich Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber wünschen“)
Nutzen Ihre Mitarbeiter die Entgeltumwandlung? Dann sparen auch Sie als Arbeitgeber Ihren Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen. Als Ausgleich zahlen Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur Direktversicherung Ihrer Arbeitnehmer. Das können pauschal 15 Prozent sein. Dadurch entsteht für Sie in der Regel kein zusätzlicher Aufwand. Und für Ihre Mitarbeiter ist dieser Arbeitgeberzuschuss ein echter Mehrwert.
Der Arbeitgeberzuschuss ist sofort gesetzlich unverfallbar und wird wie die Entgeltumwandlung auf den steuerlichen Dotierungsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG angerechnet. Er ist sozialversicherungsfrei bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Bei einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung sind die Beiträge bis zu 8 Prozent der BBG in der gRV West steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei.
Fazit: Bei ca. 50 EUR Eigenbeitrag des Arbeitnehmers fließen künftig 115 EUR in die Betriebsrente.
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder von Ihnen als Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von Ihnen beiden gemeinsam finanziert werden. Wenn Ihr Mitarbeiter zahlt, werden die Beiträge durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen gezahlt. In diesem Fall profitiert Ihr Mitarbeiter während der Ansparphase von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen.
Für die auf diese Weise finanzierte Direktversicherung besteht sofort ein gesetzlich unverfallbarer Anspruch. Die Beiträge für Ihren Mitarbeiter sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Zwar werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die ausgezahlten Leistungen im Rentenbezug fällig, allerdings ist das meist vorteilhaft – da Rentner oft über weniger Einkünfte verfügen und einen niedrigeren Steuersatz haben.
Die zugesagten Leistungen an Ihren Mitarbeiter erbringt später der Lebensversicherer. Eine Direktversicherung ist eine geeignete Basis für eine betriebliche Altersversorgung und kann ideal mit anderen Durchführungswegen kombiniert werden.
Als unabhängiger Berater helfe ich Ihnen gerne weiter und bespreche mit Ihnen alle notwendigen Details.
Peter Hoge
WirtschaftsKanzlei Radevormwald
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