Peter Hoge
WirtschaftsKanzlei Radevormwald
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Durch Schäden an Maschinen und die resultierenden Folgen müssen Unternehmen schwerwiegende Ertragsausfälle verkraften, die mitunter existenzbedrohend sein können. Schutz bietet die Maschinenversicherung der Württembergischen.
Ein Beispiel zeigt, wie schnell es gehen kann: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und ein erst wenige Monate alter Bagger gerät in Schräglage und kippt in die Baugrube. Eine ganze Woche lag die Baustelle still, bis der beschädigte Bagger geborgen und ein Ersatzfahrzeug organisiert war. Der finanzielle Schaden für die Betreiberfirma war erheblich – eine Herausforderung, die sich leicht mit einer Maschinenversicherung hätte vermeiden lassen.
Schäden an Maschinen können unerwartet hohe Kosten und Verzögerungen in Ihrem Betriebsablauf verursachen. Egal, ob es sich um Gabelstapler, Produktionsmaschinen oder andere Geräte handelt – die Maschinenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den wirtschaftlichen Folgen solcher Ausfälle.
Auch wenn die Maschinenversicherung nicht zu den obligatorischen Betriebsversicherungen wie die Betriebshaftpflicht zählt, ist sie eine sinnvolle Ergänzung. Ihre Maschinen und Anlagen stellen beträchtliche Werte dar und es lohnt sich, diese umfassend abzusichern.
Schützen Sie Ihre Investitionen und sorgen Sie für einen reibungslosen Betriebsablauf – sprechen Sie mich an und lassen Sie sich zur Maschinenversicherung beraten.
Ihr Maschinenpark ist das Herzstück Ihrer Produktion. Ob stationäre Anlagen wie Abfüllanlagen und Druckstraßen oder fahrbare Maschinen wie Hubarbeitsbühnen und Mähdrescher – die Anforderungen an den Versicherungsschutz variieren. Die Maschinenversicherung der Württembergischen bietet maßgeschneiderte Allgefahrendeckung für kleine und mittlere Unternehmen und schützt gegen alle erdenklichen Risiken, außer den ausdrücklich ausgeschlossenen Schadenursachen wie z.B. Vorsatz oder Verschleiß.
Für fahrbare Maschinen deckt die Versicherung den Wiederbeschaffungspreis im Neuzustand inklusive Fracht- und Montagekosten. In den ersten 12 Monaten ab Erstinbetriebnahme gilt zudem eine Neuwertentschädigung – schnell und unbürokratisch. Marktpreisentschädigung, Mitversicherung von Leih- und Mietkosten sowie Verzicht auf prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Raub (ab 50.000 Euro Versicherungssumme) runden den Schutz ab.
Stationäre Anlagen profitieren ebenfalls von Marktpreisentschädigung und Neuwertersatz, wenn sie nicht älter als zwölf Monate sind und der Marktwert 25 Prozent des Neuwertes nicht unterschreitet. Reparaturen werden bis zur Versicherungssumme erstattet. Zusätzlich deckt die Versicherung technologische Fortschritte und übernimmt Mehrkosten für Nachfolgegenerationen bis zu 125 Prozent des Versicherungswerts.
Im Schadensfall übernimmt die Württembergische auch Ihre laufenden Finanzierungskosten bis zur Instandsetzung der Maschine.
Sichern Sie Ihre Maschinen umfassend ab – sprechen Sie mich an.
Vorteile für stationäre Maschinen bei der
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Vorteile für fahrbare / transportable Maschinen bei der Württembergischen Versicherung
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Mit den Prospekten zur stationären Maschine und fahrbaren Maschine können Sie sich einen ersten Überblick über die Maschinenversicherungen der Württembergischen verschaffen. Für eine umfassende Beratung und Verkaufsunterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.