Peter Hoge
WirtschaftsKanzlei Radevormwald
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Die betriebliche Altersversorgung ist unter Beschäftigten der beliebteste Arbeitnehmer-Benefit – und damit ein ausgezeichnetes Werkzeug neue Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an den Betrieb zu binden. Zur Auswahl stehen unterschiedliche Durchführungswege: von der Direktversicherung über Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktzusage bis zur Unterstützungskasse. Letztere eignet sich besonders für gutverdienende Fach- und Führungskräfte. Warum?
Der Grund ist einfach: Während bei versicherungsförmigen Durchführungswegen wie der Direktversicherung die Einzahlungen nur bis acht Prozent zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei sind, gilt diese Grenze bei der Unterstützungskasse nicht. Einzahlungen bleiben unabhängig von ihrer Höhe immer steuerfrei. Deshalb lohnt sich dieser Durchführungsweg vor allem für Beschäftigte mit höherem Einkommen und größerem Versorgungbedarf.
Eine neue Option stärkt die Attraktivität der Unterstützungskasse zusätzlich: Der Gesetzgeber hat nun auch fondsgebundene bAV-Produkte zugelassen, die eine hohe Investmentquote aufweisen und so zusätzliche Renditen erzielen können. „Solche kapitalmarktorientierten bAV-Lösungen gibt es jetzt auch in der Unterstützungskasse“, erklärt Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HDI Personalmanagement AG und Vorstand der HDI Lebensversicherung AG.
Dies funktioniert in Form einer sogenannten „fondsgebundenen Rückdeckungsversicherung“. Das eingezahlte Kapital fließt dabei in zwei Anlagetöpfe: den sicheren Deckungsstock und ein renditeorientiertes Investment-Portfolio. „Durch einen automatischen Mechanismus wird das Vertragsguthaben immer so umgeschichtet, dass die Chancen der Kapitalmärkte optimal genutzt werden“, so Löbbecke. Gleichzeitig wird die erforderliche Garantie des Vertrages sichergestellt. Ein weiterer Vorteil liegt in der Flexibilität: In modernen Produkten können Versorgungsleistungen der Unterstützungskasse als lebenslange Rente, Einmalzahlung oder in Raten geleistet werden. So bleiben die Versorgungsberechtigten flexibel bis zum Renteneintritt.
Vorteile ergeben sich damit sowohl für Betriebe als auch die Beschäftigten. Als Arbeitgeber erhöhen Sie die Mitarbeiterzufriedenheit, können Beiträge als Betriebsausgaben absetzen und meiden bilanzielle Auswirkungen. Ihre Führungskräfte profitieren neben den erwähnten steuerlichen Vorteilen von attraktiven Ertragschancen. Wichtig: Damit die bAV auch zum Unternehmen passt, sollte die Umsetzung von einem professionellen Berater begleitet werden.
Nutzen Sie die Vorteile der Unterstützungskasse für sich und Ihre Mitarbeiter!
Die Agrarwirtschaft gehört zu den ältesten Wirtschaftstätigkeiten der Menschheit. Bedrohungen und Risiken ändern sich allerdings im Laufe der Zeit. Das gilt besonders für unsere Epoche. Oder hätte vor zehn oder zwanzig Jahren jemand etwas mit dem Begriff Cybercrime anfangen können? Aus vielfältigen Risiken ergibt sich ein vielfältiger Versicherungsbedarf – doch einige Risiken sollten in jedem Fall abgesichert werden.
Zu den wichtigsten Policen zählt die Versicherung der Betriebsausstattung. Maschinen sind teuer. Wenn sie durch Bedienungsfehler, Feuer, Vandalismus oder Kurzschlüsse ausfallen (um nur einige Risiken zu nennen), drohen hohe Reparaturkosten oder gar Ausgaben für eine Neuanschaffung. Eine Maschinenversicherung übernimmt in so einem Fall die Kosten. Ergänzt durch die Erstattung von Mietausgaben für Ersatzgeräte haben Sie auf diesem Feld einen wirksamen Schutz.
„Landwirte sollten aber darauf achten, dass die Police eine sogenannte Marktpreisklausel enthält“, rät Steffen Pfluger, Underwriter Technische Versicherungen bei der R+V-Versicherung. „Sie berücksichtigt steigende Wiederbeschaffungskosten und deckt bis zu einer bestimmten Grenze auch Kosten über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus ab. Damit werden insbesondere neue Maschinen sinnvoll abgesichert, sollten diese einen Totalschaden erleiden.“
Die Absicherung von Maschinen ist natürlich nicht alles. Tierhaltende Landwirte sollten sich mit einer speziellen Ertragsschadenversicherung vor Verlusten schützen, die durch Seuchen, Krankheiten oder Unfälle im Tierbestand entstehen. Angesichts starker Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Produkten sorgen moderne Policen durch ein neues Verfahren zur Ermittlung der Unterversicherung hier für zusätzliche Sicherheit.
Ein weiteres Risiko birgt die zunehmende Digitalisierung von landwirtschaftlichen Betrieben. Eine gute Cyber-Versicherung gleicht finanzielle Schäden aus, die durch Attacken krimineller Hacker entstehen – etwa, wenn ein eingeschleuster Virus die betriebliche IT lahmlegt und Daten vernichtet werden. Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Cyber-Police eine sogenannte Allgefahrendeckung enthält. Damit sind alle Risiken versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Landwirte, die sich vor diesen und weiteren Risiken schützen wollen, müssen heutzutage übrigens nicht mehr eine Fülle von Einzelversicherungen abschließen. Inzwischen gibt es attraktive Produkte, die unterschiedliche Leistungsbausteine bündeln. So sind Sie mit nur einer Police vor allen Gefahren rundum geschützt.
Lassen Sie uns gemeinsam den passenden Rundum-Schutz für Ihren Betrieb finden!
Dass die betriebliche Krankenversicherung ein ausgezeichnetes Instrument zum Recruiting und zur langfristigen Bindung von Mitarbeitern ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Hohe Zuschüsse zum Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen, schnelle Termine beim Facharzt – mit dem Abschluss einer bKV signalisieren Sie Ihren Beschäftigten: Eure Gesundheit ist uns wichtig. Wir kümmern uns. Und zwar nicht nur um euch – sondern auch um eure Angehörigen.
Denn was viele nicht wissen: Bei einer guten betrieblichen Krankenversicherung können Partner und Kinder günstig mitversichert werden. Das heißt: Mit den Leistungen dieser privaten Krankenzusatzversicherung steht ihnen ein Leistungsangebot zur Verfügung, das die Leistungen der gesetzlichen Kassen erheblich erweitert – zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen oder kieferorthopädischen Maßnahmen. So fühlen sich Ihre Beschäftigten im Betrieb noch besser aufgehoben und sind nach schnellerer Genesung auch früher wieder am Arbeitsplatz.
Viele Versicherte wissen vor allem solche bKV-Leistungen zu schätzen, die ihren Kindern zugutekommen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Kostenübernahme für das sogenannte Rooming-in im Krankenhaus. Hintergrund: Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss und von seiner Familie getrennt wird, leidet es oft psychisch sehr stark. Deshalb haben viele Kliniken die Möglichkeit geschaffen, dass ein Elternteil im Zimmer des Kindes übernachten kann – was die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKIND) ausdrücklich empfiehlt: „Sind Vater oder Mutter als Begleitperson dabei, verhindert das zusätzliche Ängste“, heißt es in einer Erklärung. Dies wiederum beschleunige die Genesung.
Daniel Schmalley, Leiter des Competence Centers Firmenkunden bei der Barmenia Versicherung, weist auf einen weiteren familienfreundlichen Aspekt einer guten bKV hin: telemedizinische Assistance-Leistungen. „Damit erhalten Mitarbeitende und Angehörige einen schnellen Zugang zu Ärzten. So sind Diagnosen, Überweisungen oder Rezeptausstellungen ohne Zeitverlust möglich“, so der Barmenia-Experte.
Grundsätzlich geht der Trend bei der betrieblichen Krankenversicherung weg vom reinen Kostenerstatter hin zum „Rundum-Kümmerer“. Beispiel Pflege: Moderne bKV-Tarife beinhalten umfassende Beratungsangebote, sollte ein Angehöriger pflegebedürftig werden. Schmalley: „Das reicht bis zur Vermittlung eines geeigneten Pflegeplatzes.“
Fazit: Mit der bKV stellen Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten eine komplette Familienversicherung zur Seite – für optimale medizinische Versorgung, schnellere Genesung und noch engere Bindung an den Betrieb.
Wie Sie die betriebliche KV in Ihrem Unternehmen optimal einsetzen können, erfahren Sie bei mir.
Ihr Unternehmen ist mit einer Betriebshaftpflicht-Police bereits gegen mögliche Haftungsforderungen abgesichert? Eine gute Entscheidung. Sie sollten aber auch einmal prüfen (lassen), ob ein bestimmtes, nicht unerhebliches Risiko mit abgedeckt ist. Es geht um einen heiklen Punkt auf komplizierter Rechtsgrundlage: die Produkthaftpflicht.
Hintergrund: Betriebe haften unter Umständen auch für verbaute Teile, die sie selbst nur eingekauft haben – es ist nicht etwa der Lieferant, der laut aktueller Rechtslage automatisch in der Haftung steht. Entscheidend ist, von wem das Material erworben wurde: von einem Geschäftskunden oder einer Privatperson. Klingt verwirrend? Anhand dieser Beispiele wird die Sache deutlicher:
Nehmen wir den Normalfall. Sie kaufen Material im Fach- oder Großhandel und verwenden es beim Bau für einen Kunden. Nach der Fertigstellung zeigt sich, dass es fehlerhaft war und dadurch ein größerer Schaden entstanden ist. Dann können Sie vom Händler zwar neues Material verlangen – als Gewerbetreibender haben Sie aber keinen Anspruch darauf, dass er Ihnen auch die Arbeitskosten erstattet. So geschehen bei einem Parkettleger aus Düsseldorf, über den das Handwerksblatt berichtete und der wegen fehlerhafter Dielen auf 18.000 Euro Kosten für Ausbau und Neuverlegung des Bodens sitzen blieb.
Anders verhält es sich, wenn Ihr Kunde Fliesen, Lampen oder Ähnliches selbst kauft und es von Ihnen verbauen lässt. Schäden, die dann durch mangelhaftes Material entstehen, muss der Händler übernehmen – auch Arbeitskosten für die Behebung des Schadens. Ihre Rechnung stellen Sie ganz normal dem Kunden, der sich das Geld beim Händler zurückholen kann. Doch Achtung: „Das gilt nur, wenn Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind, das Material vor dem Einbau auf Mängel zu überprüfen“, warnt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der Inter-Versicherung. Haben Sie das nicht getan (und dokumentiert) oder offensichtliche Mängel übersehen, stehen wieder Sie in der Haftung.
Noch teurer kann es werden, wenn Sie einem Kunden Material verkaufen, es aber nicht selbst einbauen. Dann agieren Sie als Verkäufer – mit weitreichenden Haftungspflichten: Bei fehlerhaftem Material müssen Sie für die Neubeschaffung sowie den Aus- und Einbau sorgen. Anders als der Endverbraucher können Sie als Gewerbetreibender beim Händler aber nur die Materialkosten geltend machen, nicht die Arbeitskosten.
Sie sehen: Risiken sind vielfältig und schwer überschaubar. Geschützt sind Sie, wenn Ihre Betriebshaftpflichtversicherung einen Produkthaftungsbaustein enthält, der Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden umfasst. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen Sie, ob dies der Fall ist - andernfalls justieren wir entsprechend nach.
Als Bauunternehmer und Handwerker sind Sie ungeahnten Produkthaftungsrisiken ausgesetzt.