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Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind, endet in der Regel die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch erhalten anschließend Krankengeld: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts und maximal 135,63 Euro pro Kalendertag (Stand 2026). Davon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Bei längerer Erkrankung kann deshalb eine finanzielle Lücke entstehen, die eine private Krankentagegeldversicherung je nach vereinbartem Leistungsumfang abfedern kann.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.



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